Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Preise
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise ab Glattbrugg, exklusive MwSt. und exklusive Transport. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht auf allen gelieferten Produkten ein Eigentumsvorbehalt seitens der Verkäuferin, welcher jederzeit im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden kann. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit keine anderen Abmachungen getroffen wurden, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
Verzug
Der Käufer oder Besteller gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins berechnet sich nach bankenüblichen Zinssätzen für Blankokredite, liegt jedoch mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank.
Rücktrittsregeln
Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist die PIC Systems AG berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sowie die Ware zurück zu nehmen.
Lieferfristen
Soweit Produkte nicht ab Lager erhältlich sind, resp. mit dem Käufer eine Vorfinanzierung vereinbart wurde, ist die PIC Systems AG bemüht, die sorgfältig kalkulierten Lieferfristen einzuhalten, kann aber keine rechtliche Gewähr übernehmen. Dies gilt vor allem bei Fällen von höherer Gewalt oder Streiks. Eine Haftung für Schäden infolge Lieferverzug wird gänzlich wegbedungen.
Haftung
Der Einsatz der Produkte und deren Verwendung für einen bestimmten Zweck ist ausschliesslich Sache des Käufers und erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. In keinem Fall haftet die PIC Systems AG für Schäden, die sich direkt oder indirekt durch unsachgemässen Gebrauch, allfällige Störungen oder dem Betriebsausfall ergeben. Ausgeschlossen ist insbesondere jede Haftung für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten.
Gewährleistung
Grundsätzlich gewährt die PIC Systems AG auf allen Produkten 24 Monate Garantie ab Rechnungsdatum. Sollte während dieser Zeit trotz sorgfältiger Endkontrolle am Gesamtsystem ein Konstruktions-, Material- oder Arbeitsfehler bemerkt werden, der die ordnungsgemässe Funktion des Systems wesentlich beeinträchtigt, übernimmt die PIC Systems AG kostenlos dessen Reparatur. Die PIC Systems AG behält sich den Austausch fehlerhafter Teile oder die vollständige Ersatzlieferung vor.
Die Garantieleistungen der PIC Systems AG setzen voraus, dass:
- das System jederzeit vorschriftsgemäss (vlg. Bedienungsanleitung, auf dem Gerät angebrachte Hinweise, sonstige Begleitunterlagen) benutzt (gelagert, transportiert, angeschlossen) worden ist;
- das System nicht eigenmächtig oder von nicht autorisierten Drittpersonen geöffnet, in deren Konfiguration (Software, Firmware und Hardware) geändert, erweitert, repariert oder sonst unsachgemäss darauf eingewirkt worden ist;
- das System zusammen mit dem vom Verkäufer unterzeichneten und mit dem Kaufdatum versehenen Lieferschein auf eigene Kosten an die PIC Systems AG gebracht oder gesandt wird;
Werden nicht alle Garantievoraussetzungen erfüllt, behält sich die PIC Systems AG vor, die Garantieleistungen nicht oder nur gegen volle Verrechnung der Kosten zu erbringen.
Zu Lasten des Kunden gehen in jedem Fall auch allfällige Reisekosten eines Service-Technikers, sofern ein solcher Einsatz notwendig ist oder vom Kunden verlangt wird.
Die Garantie umfasst nicht das Einstehen für irgendwelche Schäden, die durch Fehlerhaftigkeit dieses Produkts direkt oder indirekt verursacht worden sind (z.B. Datenverlust).
Bei Garantie-Austausch per Post gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Für Expresslieferungen wird der entsprechende Zuschlag erhoben.
Bei Softwarelieferungen tritt die PIC Systems AG als Vermittlerin eines Lizenzvertrages zwischen dem Hersteller und dem Lizenznehmer auf. Es gelten allein die Bestimmungen eines solchen Lizenzvertrages. Jegliche Art Gewährleistung durch die PIC Systems AG ist ausgeschlossen.
Bei Dienstleistungen haftet die PIC Systems AG ausschliesslich für sorgfältige Ausführung. Weitere Ansprüche sowie Kausalhaftung werden ausgeschlossen.
Auf Verschleissmaterial besteht kein Garantieanspruch.
Wird festgestellt, dass bei Geltendmachung von Garantieansprüchen gar kein Mangel vorliegt, werden alle Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt.
Offerten/Angebote
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben wird, gelten die Offerten/Angebote der PIC Systems AG während 60 Tagen.
Export
Die Wiederausfuhr der Ware ist untersagt gemäss einer der Sektion für Ein- und Ausfuhr gegenüber eingegangen Verpflichtung. Diese Verpflichtung geht jeweils auf den Abnehmer der Ware über und ist bei Weitergabe wiederum zu überbinden.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Domizil der PIC Systems AG.
Glattbrugg, November 2023